ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENAGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG , Sixt Leasing AG und Sixt Mobility Consulting GmbH für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und gebrauchter Anhänger. Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und gebrauchter Anhänger (Kaufgegenstand genannt) im Namen und für Rechnung der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Sixt Leasing AG, Sixt Mobility Consulting GmbH, jeweils Zugspitzstr. 1, 82049 Pullach (nachfolgend „Sixt“ oder „Verkäufer“ genannt):
I. KAUFVERTRAG/ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
1. Ein Kaufvertrag wird stets zwischen dem Käufer und der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG , Sixt Leasing AG oder der Sixt Mobility Consulting GmbH die von dem Vermittler vertreten werden, abgeschlossen. Soweit zwischen dem Käufer und Sixt ein Rahmenvertrag über den Kauf und Rückkauf von Fahrzeugen besteht, haben dessen Bestimmungen vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
2. Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die Regelung in V. Nr. 2 bleibt hiervon unberührt.
3. Angaben über Leistungen (z.B. Geschwindigkeiten, CO2-Emmisionen, etc.), Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.
4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
5. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch zu Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
2. Der Käufer ist an die Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die Regelung in V. Nr. 2 bleibt hiervon unberührt.
3. Angaben über Leistungen (z.B. Geschwindigkeiten, CO2-Emmisionen, etc.), Betriebskosten, Öl- und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.
4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
5. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch zu Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich, soweit nicht anders vermerkt, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%), ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis) ab Standort des Kaufgegenstandes.
2. Vereinbarte Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
2. Vereinbarte Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
III. Zahlung und Aufrechnung
1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens nach Rechnungsstellung zur Zahlung bargeldlos durch Vorabüberweisung an den Verkäufer zu Händen des Vermittlers fällig. Andere Zahlungsweisen bedürfen der Zustimmung der Sixt oder des Vermittlers.
2. Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Vermittler nimmt Schecks für Sixt entgegen. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass das Eigentum an diesen Urkunden mit der Übergabe an die Vermittler auf Sixt übergeht.
3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf einem Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.
2. Zahlungsanweisungen oder Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Vermittler nimmt Schecks für Sixt entgegen. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass das Eigentum an diesen Urkunden mit der Übergabe an die Vermittler auf Sixt übergeht.
3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf einem Anspruch aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder Lieferfrist zu vereinbaren. Wenn kein neuer Liefertermin vereinbart wird, so beginnt die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung einer neuen Lieferfrist neu zu laufen.
2. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt Sixt mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
3. Im Falle dieses Verzuges kann der Käufer Sixt zu Händen des Vermittlers schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 Prozent des Kaufpreises Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder Vermittlers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieser Ziffer ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die Ziffer 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung.
V. Abnahme, Umtauschrecht, Widerrufsrecht
1. Der Verkäufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Der private Käufer, der kein gewerbetreibender Käufer ist, kann innerhalb einer Woche von dem Kaufvertrag zurücktreten, außer der Kaufgegenstand und/ oder der KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wurde ihm bereits übergeben. Gewerbetreibende Käufer sind Käufer, die das Fahrzeug überwiegend zur gewerblichen Nutzung erwerben.
3. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so kann der Verkäufer selbst oder durch den Vermittler dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung des Vermittlers vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Bei Nutzfahrzeugen bedarf es in diesen Fällen auch nicht der Bereitstellung.
4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
5. Kommt der Kauf- oder Vermittlungsvertrag ohne persönliche Kontaktaufnahme mit einem Verbraucher, d.h. ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312 d BGB - (z.B. Internet Email, Telefon, Telefax oder Brief) zustande, so gilt:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
Gutenbergstr. 4
85748 Garching bei München
Sixt Leasing SE
Gutenbergstr. 4
85748 Garching bei München
Sixt Mobility Consulting GmbH
Gutenbergstr. 4
85748 Garching bei München
Tel.: +49 (089) 321 98 321
Fax: +49 (0)1806 / 222 93 00 501 (Festpreis 20ct /Anruf)
e-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs entstehen für Sie keine Kosten.
6. Der Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfe haben den Kaufgegenstand bei der Empfangnahme auf deren einwandfreien und mangelfreien Zustand zu prüfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug gemäß III Ziffer 3 befindet.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer durch den Vermittler den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis zehn Prozent des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers durch den Vermittler eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereinigung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung sowie seine Veränderung zulässig.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dem Verkäufer oder Vermittler zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Vermittler ausgehändigt wird.
5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmenspfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6. Soweit bei Vertragsabschluss vereinbart, hat der Käufer unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen, die Prämienbeträge zu verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einzuziehen.
Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart ist - in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Verzichtet bei schweren Schäden der Verkäufer auf eine Instandsetzung, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises, der Preise für Nebenleistungen sowie von für den Käufer verauslagten Kosten verwendet.
VII. Rechte bei Mängeln
1. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten bei Mängeln des Kaufgegenstands die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate beträgt.
2. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erfolgt der Verkauf des Kaufgegenstands unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung.
3. Die Bestimmungen dieser Ziffer 1 und 2 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die Sixt arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheitsgarantie erfasst werden, unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
5. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
6. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Der Käufer muss dem Verkäufer diese zur Verfügung stellen.
7. Mängelrechte, die dem Käufer gegen den Hersteller des Fahrzeuges zustehen, bleiben unberührt.
VIII. Haftung
1. Sixt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Übrigen haftet Sixt nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend wesentliche Nebenpflicht genannt), ist die Haftung von Sixt auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Sixt nicht.
2. Rechte des Käufers bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Sixt.
IX. Datenschutzbelehrung
1. Einwilligung in Datenspeicherung und Datenübermittlung
Hiermit stimme ich der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der meine Person betreffenden Daten durch den Vermittler und den Verkäufer zu.
Die Daten werden von dem Vermittler an den Verkäufer (und umgekehrt) zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung übermittelt.
Der Vermittler bzw. Verkäufer leitet die Daten bei gesondertem Auftrag weiterhin folgenden Firmen/Institutionen zu: Zulassungsdienst.
2. Einwilligung in Marketing- und Werbeaktionen
Die nachstehenden Einwilligungserklärungen erfolgen freiwillig und können jederzeit widerrufen werden.
Ich bin damit einverstanden, dass meine vorstehenden im Rahmen des Kaufvertrages angegebenen personenbezogenen Daten von dem Verkäufer sowie dem Vermittler gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, um mich per Post und/oder per Telefonanruf und/oder per E-Mail und/oder per SMS/MMS über interessante Produkte, Dienstleistungen und/oder damit verbundene Aktionen des Verkäufers bzw. des Vermittlers zu informieren sowie um diese für Marktforschungszwecken zu nutzen.
Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit widerrufen, entweder schriftlich (an Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG , Sixt Leasing SE und Sixt Mobility Consulting GmbH, jeweils Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) oder per E-Mail (an [email protected]), jeweils auch mit Wirkung gegenüber dem Vermittler.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand München.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Jede Änderung des Kauf- oder Vermittlungsvertrages bedarf der Schriftform, auch die Aufhebung der Schriftform.